| Reise- und
Vertragsbedingungen des Vermittlers
sowie weitere wichtige Reisehinweise für Sie: Ferien und Reisen sollen Freude machen. Eine gute Reisevorbereitung trägt wesentlich dazu bei. Nehmen Sie sich Zeit, um verschiedene Informationsquellen zu konsultieren: Reiseführer, Medien, Kataloge oder die diplomatischen Vertretungen der Reiseländer, etc. Das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA veröffentlicht regelmässig wichtige Reisehinweise. Diese Informationen erhalten Sie über Internet unter www.eda.admin.ch/reisehinweise oder auf Anfrage unter Telefon 031 322 85 45. Länder vor denen das EDA warnt, bereisen Sie auf eigene Gefahr. Wir gehen davon aus, dass Sie sich vor Antritt der Reise über diese Reisehinweise informiert haben. Jeder Auslandreisende sollte gegen Starrkrampf und Kinderlähmung geimpft sein. Da die Impfbestimmungen einem ständigen Wechsel unterliegen, empfehlen wir Ihnen, Ihren Hausarzt, Apotheker oder eine öffentliche Impfstelle zu kontaktieren (z.B. beim Inselspital Bern, Reisevorsorge auf Band: 031 632 31 24) oder im Internet (z.B. unter www.safetravel.ch und www.osir.ch). Mit der Entgegennahme Ihrer telefonischen, schriftlichen oder einer persönlichen Anmeldung entsteht ein Vetragsabschluss zwischen Ihnen und dem Veranstalter oder Leistungsträger der Reise. Die allgemeinen Vertragsbedingungen des Veranstalters sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen als Vertragspartner und uns antistress-reisen.ch by Sunshine-Travel, Füllerichstr. 53, CH-3073 Gümligen, als Reisevermittler der als vermittelnde Partei nicht Ihr Vertragspartner, sondern lediglich, wie auch die übrigen Reisebüros, Vermittler (Buchungsstelle) ist. Vor Ort wird der Leistungsträger (Hotel, Fluggesellschaft, Autovermietung, Schlüsselhalter, Agentur) als Ansprechpartner für Sie tätig. Es gelten jeweils auf die vor der Reservation mündlich oder schriftlich hingewiesenen allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen des/der Reisveranstalter/s für Reisen ab Bern, für Reisen ab Bern nach Djerba oder Zakynthos oder für Badeferien, für Ferien nach Sardinien ab Zürich für Ferien nach Aegypten, beziehungsweise das OR, oder das schweizerische Bundesgesetz für Pauschalreisen. Im Verhältnis zwischen Ihnen und dem Veranstalter oder uns als Vermittler ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Als eventueller Gerichtsstand wird der Sitz des Veranstalters, bzw. des Vermittlers (Bern) vereinbart. Wir sind Mitglied des Schweiz. Reisegarantiefonds. Aenderungen,
Umbuchungen,
Annullationen: Für weitere
Fragen
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Reisebüro
SUNSHINE-TRAVEL RUPPLI,
|